Volker Beck fordert Diskriminierungsschutz im Grundgesetz
Mittwoch, 25. November 2009 um 15:58 Uhr
GRUNDGESETZ(PRIDE1.de/ml) Zur kommenden Abstimmung im Bundesrat über eine Gesetzesinitiative von Berlin, Bremen und Hamburg auf Ergänzung des Grundgesetzes um ein Verbot der Benachteiligung wegen der sexuellen Identität fordert Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis90/Die Grünen, eine Änderung des Grundgesetzes.
„Unsere Verfassung muss endlich auch Lesben, Schwulen und Transgendern vollen Grundrechtsschutz gewähren. In einer demokratischen Gesellschaft darf es keine Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse geben“, so Volker Beck in einer Mitteilung.
„Wir appellieren an die schwarz-gelben Landesregierungen, der Gesetzesinitiative der drei Stadtstaaten im Bundesrat zuzustimmen. Der in dieser Sache federführende Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt bereits Zustimmung. Insbesondere die FDP kann nun am Freitag im Bundesrat zeigen, wie ernst sie es mit dem Versprechen meint, die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender voranzutreiben“, so Beck weiter.
Die Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Bremen und Hamburg setzt ein wichtiges parteiübergreifendes Zeichen. Sie wird von allen im Bundestag vertretenen Parteien in Länderregierungen unterstützt, bislang mit einer Ausnahme: Der FDP.
60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, den Gleichbehandlungsartikel um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität zu ergänzen. Die Aussparung des Merkmals sexuelle Identität in Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz beeinträchtigt bis heute die rechtliche und gesellschaftliche Situation von Lesben, Schwulen und Transgendern. Das muss ein Ende haben.
Foto:(cc)MichaelBalzer,flickr.com
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