Samstag 04.02.2012 06:01:11
English Chinese (Simplified) French German Italian Russian Spanish

Union sieht Grundgesetz als „falschen Ort für wirkungslose Schaufensterpolitik“

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. DruckenE-Mail
GRUNDGESETZ

(PRIDE1.de/ml) Am Mittwoch fand im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zur Änderung des Grundgesetzes statt (PRIDE1.de berichtete). Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP lehnen eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes um den Eintrag der sexuellen Identität ab. Nach Ansicht der Union sei die "sexuelle Identität“ verfassungsrechtlich bereits umfassend und wirksam geschützt.

„Die heutige Sachverständigenanhörung hat unsere vorgebrachten Argumente eindeutig bestätigt: Die Einfügung des Merkmals der „sexuellen Identität“ in Art. 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist nicht notwendig, da die „sexuelle Identität“ verfassungsrechtlich bereits umfassend und wirksam durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht, den Gleichheitsgrundsatz, wie auch durch zahlreiche europarechtliche und Regelungen im einfachen Recht geschützt wird.“, so die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB, und die zuständigen Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, Dr. Stephan Harbarth MdB und Dr. Jan-Marco Luczak MdB.

Eine völlig andere Sichtweise vertritt der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD): „Die Anhörung hat die rechtliche Notwendigkeit für die Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz deutlich gemacht. In ihren Gutachten betonten internationale Rechtsexpertinnen und -experten, dass Lesben, Schwule, Transgender und intersexuelle Menschen in Deutschland einen ausdrücklichen Grundrechtsschutz brauchen. Damit könne die Praxis der diskriminierenden Gesetzgebungen beendet werden. Die Ergänzung wäre eine längst fälliges Bekenntnis zu den Werten der Gleichberechtigung von Lesben und Schwulen und ein wichtiges Signal in die Gesellschaft.“, so Axel Hochrein, Sprecher des LSVD.

„Die Gegner der Verfassungsinitiative, die von Union und FDP bestellten Gutachter, zeigten kaum verholen ihre Absichten: Lesben und Schwule sollen nicht gleichberechtigt sein. Ihr ausdrücklicher Rat: Der Bundestag solle sich den Spielraum zur „Differenzierung“, also zur Diskriminierung, erhalten. Ein Gutachter verstieg sich sogar zu der Aussage, die Aufnahme von Lesben und Schwulen ins Grundgesetz würde die Integration der Muslime in unserem Land erschweren.
Es sind nicht zuletzt diese Formen der Erwägungen und kaum kaschierten Vorurteile, die deutlich machen: Wir brauchen eine Verfassung, die sich klar gegen Lesben- und Schwulenfeindlichkeit ausspricht.“, erklärt Axel Hochrein weiter.
Foto(cc)MichaelBalzer,flickr.com

BESUCHE UNS BEI FACEBOOK: hier.
Mehr Informationen gibt es in stündlichen Nachrichten hier.

Werbung

PRIDE1 Podcast
Find us on Facebook
Follow Us