Österreich muss Schadensersatz an homosexuelles Paar zahlen
Freitag, 23. Juli 2010 um 07:15 Uhr
ENTSCHEIDUNG(PRIDE1.de/kt) Die Republik Österreich ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu einer Schadensersatzzahlung an ein homosexuelles Paar verurteilt worden, weil Österreich dieses bei der Mitversicherung in der Krankenkasse diskriminiert hat. Bis zum Jahr 2007 gab es für gleichgeschlechtliche Paare keine Möglichkeit, den Partner in die Krankenversicherung des berufstätigen Teils der Beziehung einzubinden.
Ein schwuler Beamter und sein Partner hatte dagegen geklagt und nun in Straßburg Recht bekommen.
Bereits im Jahr 2006 änderte Österreich die Regelung der Mitversicherung gegen Krankheit und Unfall. Lesbische und/oder schwule Lebenspartner konnten von dort an mitversichert werden, wenn Kinder aufgezogen wurden. Auch hier sahen die Straßburger Richter einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Erst durch eine weitere Gesetzesänderung im Jahr 2007 können Lebenspartner unabhängig von der sexuellen Orientierung bei dem berufstätigen Partner mitversichert werden. Wegen der Diskriminierung in den Jahren davor erhielt das klagende Paar nun einen Schmerzensgeldzuspruch von 10 000 Euro.
Foto:(cc)Risager,flickr.com
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