Aidshilfe bedauert Urteil gegen Nadja Benaissa
Freitag, 27. August 2010 um 05:25 Uhr
URTEIL(PRIDE1.de/ml) Die No-Angels Sängerin Nadja Benaissa wurde am Donnerstag vom Amtsgericht in Darmstadt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt, weil sie trotz ihrer HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit zwei Männern hatte. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa.
Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.
„Ich halte dieses Urteil für falsch: Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!“, so Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH.
"Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.“, ergänzt Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH.
Jörg Litwinschuh ist Pressesprecher bei der Deutschen Aidshilfe (DAH) und sprach mit Heiko Greilinger im Pride1 REfresh über das Urteil und den Standpunkt der Deutschen Aidshilfe.
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Foto:(cc)Stefan Baudy,flickr.com
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