Umgang mit homosexuellen Asylsuchenden
Freitag, 03. Februar 2012 um 20:08 Uhr
FORDERUNG(PRIDE1/td) Nach Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird eine begründete Angst vor Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung „eher selten vorgetragen und glaubhaft gemacht“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum „asylrechtlichen Umgang mit homosexuellen Flüchtlingen“ hervor.
Demnach stellt das BAMF im Rahmen einer Prognoseentscheidung bei glaubhaft gemachter Homosexualität fest, ob deren Entdeckung im Herkunftsland „beachtlich wahrscheinlich ist und ob der Betreffende deshalb mit asylerheblicher Verfolgung rechnen muss“.
Das ist der Linkspartei nicht genug. Sie fordert die Bundesregierung auf, Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität Angst vor Verfolgung haben, immer dann Schutz zu gewähren ist, wenn ihre sexuelle Orientierung bzw. Geschlechtsidentität im Herkunftsland strafrechtlich kriminalisiert wird.
Bild: Die Linke
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