Donnerstag 29.07.2010 23:22:11
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SPD für den Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz

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GRUNDGESETZ

(PRIDE1.de/ml) Nachdem eine gemeinsame Länderinitiative der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg für eine Änderung des Grundgesetzes um einen Diskriminierungsschutz im Bundesrat gescheitert ist (PRIDE1.de berichtete), will die SPD nun einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. „Uns geht es hier vor allem um die Stärkung der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen. Sie sind in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt.“, so die SPD in einer Mitteilung.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich aufgrund der furchtbaren Erfahrungen in der Zeit des Nazi-Regimes dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz in Artikel 3 zu verankern, welche persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher Differenzierung schlechthin ausscheiden: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden".

Dabei hat man damals zwei Opfergruppen der NS-Zeit übergangen: Behinderte und Homosexuelle. Mit der Reform des Grundgesetzes im Rahmen der deutschen Einheit wurde 1994 das Verbot der Benachteiligung aufgrund der Behinderung aufgenommen. Auch für ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität gab es damals schon eine Mehrheit, aber nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit.

Verfassungsänderungen sollen Impulse für die Zukunft geben und sie sollen eine echte verfassungsrechtliche Wirkkraft haben. Bei dem Vorschlag, den wir jetzt diskutieren, ist das Beides der Fall. Eine Ergänzung von Artikel 3 wäre die Konsequenz daraus, dass sich in den letzten 60 Jahren eine Menge verändert hat, wenn es um sexuelle  zum Glück. Und diese Ergänzung würde auch dafür Identität geht  sorgen, dass mit den noch bestehenden Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften endlich Schluss ist.

Bei der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 war Homosexualität noch ein Fall für den Staatsanwalt. Erst 1969 wurde die Kriminalisierung von Schwulen endlich abgeschafft. Und seit 2001 gibt es mit der Lebenspartnerschaft eine verlässliche Rechtsform für schwule und lesbische Paare.
Heute wissen wir, dass die sexuelle Identität kein Anlass für Diskriminierungen sein kann und sein darf. Das müssen wir auch im Grundgesetz deutlich machen und Artikel 3 ist dafür genau der richtige Platz.

Mehr Informationen gibt es in stündlichen Nachrichten hier.

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